Steuertipp: Ist ein Stipendium keine Einkunftsart, dann muss der Fiskus fernbleiben
Hat ein promovierter Biophysiker ein Technologiegründer-Stipendium von einer Aufbaubank erhalten, das er nicht zurückzahlen muss (es ging um 36.000 €) und mit dem er sich verpflichtet, während der Arbeit am Gründungsvorhaben keine anderen entgeltlichen Tätigkeiten auszuführen und einen Zwischen- und einen Abschlussbericht über die Entwicklung und die Perspektiven des gegründeten Unternehmens anzufertigen, so muss er das Geld nicht versteuern. Kann das Stipendium keiner "Einkunftsart" zugeordnet werden, so darf das Finanzamt auch nicht darauf zugreifen. (FG Münster, 3 K 837/18) - vom 02.10.2024