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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Wer auf dem Schulhof Waffen verkauft, darf den Hof nicht mehr betreten
Steuertipp: Irrtum über Steuerfolgen beim Ehevertrag
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs zwischen Ehegatten grundsätzlich als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) einzuordnen ist. Ein rückwirkender Wegfall des erzielten Veräußerungsgewinns kann jedoch möglich sein, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Konsequenzen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete. (BFH vom 09.05.2025, Az. IX R 4/23)