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Steuertipp: Abzugsbeträge sind nach dem Tod nicht fortführbar
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Rechtstipp: Nicht Verzehrbares darf auch nicht mitgewogen werden
Steuertipp: Industriehalle macht mit Hochregalen Sinn
Es ist für die Vergünstigung bei der Berechnung von Gewerbesteuer für eine Firma "unschädlich", wenn sie ein Hochregal im Rahmen der Verpachtung einer Lagerhalle mitvermietet. Eine solche Vergünstigung ist möglich, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird. Diese mitvermieteten Hochregale machen in einer Industriehalle Sinn und seien Bestandteil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundstücksverwaltung. (FG Münster, 10 K 1656/21) - vom 12.03.2025