Steuertipp: Indizien für ein Faxeingang dürfen nicht einfach ignoriert werden
Sendet eineSteuerzahlerin eine 14-seitige Klageschrift am letzten Tag der Frist perTelefax an das Finanzgericht und weist der Sendebericht die korrekteEmpfängernummer, eine vollständige Seitenzahl, eine Übertragungsdauer von"00:00:00" und den Status "ÜBERTR OK" aus, so kann dasGericht nicht einfach behaupten (ohne den technischen Vorgang gründlich zuuntersuchen), dass das Schreiben erst eine Woche später mit der Post - unddamit verspätet - eingegangen sei. Das Gericht darf die Indizien für einen möglichenFaxeingang nicht einfach ignorieren. Risiken unaufgeklärter technischerVorgänge im internen Gerichtsbereich dürfen nicht einseitig auf dieSteuerzahler abgewälzt werden - auch wenn sie grundsätzlich schon die objektiveBeweislast für eine fristgerechte Klageerhebung tragen. (Hier muss dieVorinstanz nochmal neu entscheiden.) (BFH, V B 63/23) - vom 30.07.2025