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Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Die Bäume auf einem "Forstgrundstück" besser separat ausweisen
Beim Kauf einesGrundstücks, auf dem Forstwirtschaft betrieben werden soll (wie zum Beispielmit einer Baumschule oder auf einer Forstfläche), sollte der Wert desBaumbestandes separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Denn solche sogenannten Scheinbestandteile unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Steht imKaufvertrag lediglich der Passus: "Der Verkäufer erklärt, dass dasVertragsobjekt forstwirtschaftlich genutzt wird", so reicht das nicht aus,um die Bäume als Scheinbestandteil aus der Bemessungsgrundlage für dieBerechnung der Grunderwerbsteuer herauszulassen. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 1K 180/23) - vom 25.06.2024