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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei Zwölf-Monats-Vertrag sind vier Monate Probezeit unangemessen
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Steuertipp: Die Art der Gewinnermittlung darf nicht nachträglich geändert werden
Steuertipp: Firmenwagen - Keine Steuerentlastung durch Maut- und Parkkosten bei 1%-Regelung
Bei der 1%-Regelung für Firmenwagen mindern nur selbst getragene Kosten, die zu den Fahrzeuggesamtkosten zählen (z. B. Sprit, Wartung), den steuerpflichtigen Privatnutzungsvorteil. Maut-, Fähr- und Parkgebühren sowie Fahrradträger-AfA zählen nicht dazu. Der BFH hat dies bestätigt (Urteil vom 18.6.2024, VIII R 32/20). Ein weiteres Verfahren zu Parkplatzkosten ist noch anhängig (Az. VI R 7/23).