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Rechtstipp: Mietrecht - Eine Zerrüttung zerstört noch nicht das Mietverhältnis
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Steuertipp: Auch eine Onlineplattform kann gemeinnützig sein
Steuertipp: Finanzämter dürfen von Vermietern die Mietverträge anfordern
Steuerpflichtige sind verpflichtet, dem Finanzamt bei der Klärung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu helfen und auf Verlangen beweiskräftige Unterlagen vorzulegen (§ 97 Abs. 1 AO). Im Streitfall um Einkünfte aus Vermietung genügte eine Liste mit Mietdaten nicht; das Finanzamt durfte laut BFH auch ohne Einwilligung der Mieter die Vorlage von Mietverträgen und Abrechnungen verlangen (BFH-Urteil vom 13.8.2024, IX R 6/23), da dies nach DSGVO rechtlich zulässig ist.