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Steuertipp: Feier des Arbeitgebers zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
Aufwendungen desArbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung einesArbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zuArbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebershandelt. Das gelte auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig aufden Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige desArbeitnehmers entfallen, entschied der BFH (Urteil vom 19.11.2025, VI R 18/24).