Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Feier des Arbeitgebers zur V...

Steuertipp: Feier des Arbeitgebers zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

23.03.2026

Aufwendungen desArbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung einesArbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zuArbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebershandelt. Das gelte auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig aufden Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige desArbeitnehmers entfallen, entschied der BFH (Urteil vom 19.11.2025, VI R 18/24).

Mit Freunden teilen