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Steuertipp: Eine falsche Adresse ist ein "rein formaler Mangel"
Wird bei der Gründung einer GmbH im Gesellschaftsvertragfestgelegt, dass das Stammkapital durch Sacheinlage eines Fahrzeugs zuerbringen ist, und kauft die Alleingesellschafterin daraufhin ein Fahrzeug(wobei die Rechnung über den Pkw mit Umsatzsteuer an die Gesellschafterinadressiert war, allerdings unter der späteren Geschäftsanschrift derGesellschaft), so darf später für das ausschließlich unternehmerisch genutzteAuto im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung Vorsteuer abgezogen werden. DasFinanzamt kann das nicht mit der Begründung versagen, die Rechnung laute aufdie Alleingesellschafterin und nicht auf die Gesellschaft in Gründung. NachEuGH-Rechtsprechung steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn Rechnungenvor Eintragung und mehrwertsteuerlicher Erfassung der Gesellschaft auf ihreGesellschafter ausgestellt werden. Die materiellen Voraussetzungen für denVorsteuerabzug sind erfüllt. Die »falsche« Adressierung stellt einen reinformalen Mangel dar. (Niedersächsisches FG, 5 K 111/24) - vom 03.04.2025