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Steuertipp: Ein Wohnmobil kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein

16.03.2026

PrivateVeräußerungsgeschäfte unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn derZeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.Ausgenommen davon sind Veräußerungen von Gegenständen des »täglichenGebrauchs«, weil sie steuerrechtlich nicht wirksam werden sollen. Es muss sichbei einem solchen Gegenstand objektiv um einen Gebrauchsgegenstand handeln, der»dem Wertverzehr unterliegt und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweist«.Darunter kann auch ein Wohnmobil fallen (das hier rund 320.000 € gekostet und 7Monate später beim Verkauf knapp 300.000 € gebracht hat). Durch Gebrauch, Alterund technischer Veränderung verliert es an Wert. Dass mit dem Wohnmobil nicht»täglich« gefahren wurde, sei unerheblich. (BFH, IX R 4/25) - vom 27.01.2026

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