Steuertipp: Wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen, gibt es auch keine Förderung
Rechtstipp: Reiserecht - Fallen mehrere Flüge ohne wirkliche Infos aus, ist der Veranstalter "nicht bereit"
Steuertipp: Ein Wohnmobil kann ein »Gegenstand des täglichen Gebrauchs« sein
Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen grundsätzlich derEinkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nichtmehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen davon sind Veräußerungen vonGegenständen des »täglichen Gebrauchs«, weil sie steuerrechtlich nicht wirksamwerden sollen. Es muss sich bei einem solchen Gegenstand objektiv um einenGebrauchsgegenstand handeln, der »dem Wertverzehr unterliegt und/oder keinWertsteigerungspotential aufweist«. Darunter kann auch ein Wohnmobil fallen (dashier rund 320.000 € gekostet und 7 Monate später beim Verkauf knapp 300.000 €gebracht hat). Durch Gebrauch, Alter und technischer Veränderung verliert es anWert. Dass mit dem Wohnmobil nicht »täglich« gefahren wurde, sei unerheblich.(Sächsisches FG, 5 K 960/24) - vom 20.12.2024