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Rechtstipp: Geplatzter Grundstückskauf bringt keinen Schadenersatz
Steuertipp: Eigentumswohnung - Zahlung in Erhaltungsrücklage führt nicht zu Werbungskosten
Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung stellen keine Werbungskosten dar. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass ein steuerlicher Abzug erst möglich ist, wenn die Rücklage tatsächlich für konkrete Erhaltungsmaßnahmen verwendet wird, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen. Die bloße Einzahlung in die Rücklage genügt dafür nicht, auch nicht nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, durch die die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig wurde (BFH-Urteil vom 14.1.2025, IX R 19/24).