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Steuertipp: Den Sachbezug "Fitness-Studio" kann es steuerfrei geben

20.02.2026

Arbeitgeber könnenihren Mitarbeitern Sachbezüge zukommen lassen, wie zum Beispiel ein Jobticketfür Bus und Bahn oder einen Zugang zum Fitness-Studio. Überschreitet der Wertdafür monatlich 50 Euro nicht, so gibt es diesen Betrag steuerfrei (und ist vonSozialversicherungsbeiträgen befreit). Hat ein Arbeitgeber mit einemFitness-Studio eine Pauschale für seine Mitarbeiter bezahlt (hier in Höhe von3.320 € monatlich), und sind in dem Betrieb 100 Leute beschäftigt, so ist diekomplette Zahl als Grundlage zu nehmen. Für die Ermittlung des"pro-Kopf-Betrages" muss nicht herausgefunden werden, wie vieleArbeitnehmer das Sport-Angebot tatsächlich annehmen. Es ist auf alleabzustellen, die durch den Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und Fitness-Studiodie Möglichkeit erhalten, sich fit zu halten. (Hier ergab die Rechnung 3.320 €: 100 Beschäftigte = 33,20 € pro Kopf, so dass weder Steuern nochSozialversicherungsbeiträge davon abgeführt werden mussten.) (NiedersächsischesFG, 3 K 10/24) - vom 17.04.2024

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