Steuertipp: Betriebsausgaben n Ein Flugzeug kann den Umsatz steigern und die Steuer mindern
Kauft eine GmbH ein gebrauchtes Kleinflugzeug, welches ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, so können die Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Das gelte auch dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer (der das Flugzeug überwiegend nutzt) keinen Flugschein besitzt, und deswegen stets betriebsfremde Piloten bezahlt wurden. Das Finanzamt darf die Kosten nicht auf die eines Chauffeurs zusammenstreichen. Kann der Geschäftsführer nachvollziehbar darlegen, dass er mit dem Flugzeug mehr Geschäftsaufträge habe einholen können und deshalb von einem positiven Beitrag des Flugzeugs für den unternehmerischen Erfolg auszugehen ist, so können die Kosten voll abgesetzt werden. (FG Münster, 9 K 126/22) - vom 15.04.2025