Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Besteuerung deutscher Rentne...

Steuertipp: Besteuerung deutscher Rentner in Portugal

14.11.2025

Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einemberufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel desArt. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte ausselbstständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen. Die in Art. 22 Abs. 1Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) istdahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus der BundesrepublikDeutschland (Deutschland) gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat(hier: Portugiesische Republik - Portugal -) liegt, anDeutschland zurückfällt,wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Personhandelt, die dort aufgrund eines vor dem 01.04.2020 bei der portugiesischenSteuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines »residentenão habitual«hat und mit ihren Renteneinkünften inden ersten zehn Jahren steuerfrei gestellt wird. (BFH, Urteil X R 1/24 vom03.09.2025)

Mit Freunden teilen