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Steuertipp: Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

23.01.2026

Bestattungsvorsorgekostengelten nicht als außergewöhnliche Belastungen. Hier zahlte der Kläger 6.500 €für einen Bestattungsvorsorgevertrag und wollte dies steuerlich absetzen, abersowohl Finanzamt als auch Gericht lehnten ab: Die Ausgaben sind freiwillig undnicht zwangsläufig oder außergewöhnlich, da jeder Steuerpflichtige bestattetwerden muss. Lediglich Erben können Beerdigungskosten abziehen, sofern sie denNachlass übersteigen; eigene Vorsorge zu Lebzeiten zählt nicht. (FG Münster vom23.6.2025, 10 K 1483/24 E)

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