Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein Theaterintendant kann persönlich abhängig sein
Rechtstipp: Testament - Eine Witwe ist auch "württembergisch" Erbin und nicht nur "Vollstreckerin"
Steuertipp: Bei Erledigung nach Änderungsbescheid zahlt die Behörde mehr
Führt das Finanzamteine Betriebsprüfung durch, ändert die Behörde mehrere Steuerbescheide zuLasten des geprüften Unternehmers (auch Einkommensteuerbescheide für 2 Jahre)und legt der Geprüfte gegen sämtliche Änderungsbescheide Einsprüche ein, sosind die Verfahrenskosten der Finanzbehörde zu zwei Dritteln aufzuerlegen, wennes die Aussetzung der Vollziehung zunächst nicht gewährt, und die Parteien sichaber im Rahmen eines Erörterungstermins inhaltlich auf eine Änderung der imEinspruchsverfahren befindlichen Einkommensteuerbescheide verständigen. Führtdas auch zur Erledigung der bei Gericht anhängigen Anträge, so ist dieKostenverteilung nicht zu beanstanden. (Niedersächsisches FG, 3 V 251/24) - vom13.01.2026