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Steuertipp: Bei Erledigung nach Änderungsbescheid zahlt die Behörde mehr

27.02.2026

Führt das Finanzamteine Betriebsprüfung durch, ändert die Behörde mehrere Steuerbescheide zuLasten des geprüften Unternehmers (auch Einkommensteuerbescheide für 2 Jahre)und legt der Geprüfte gegen sämtliche Änderungsbescheide Einsprüche ein, sosind die Verfahrenskosten der Finanzbehörde zu zwei Dritteln aufzuerlegen, wennes die Aussetzung der Vollziehung zunächst nicht gewährt, und die Parteien sichaber im Rahmen eines Erörterungstermins inhaltlich auf eine Änderung der imEinspruchsverfahren befindlichen Einkommensteuerbescheide verständigen. Führtdas auch zur Erledigung der bei Gericht anhängigen Anträge, so ist dieKostenverteilung nicht zu beanstanden. (Niedersächsisches FG, 3 V 251/24) - vom13.01.2026

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