Rechtstipp: Sind Käufer und Verkäufer absolut glaubwürdig, so zahlt der Paketdienst
Rechtstipp: Mietrecht - Nicht immer muss ein Facharzt herangezogen werden
Steuertipp: Ausgaben für Incentive-Reisen können Betriebsausgaben sein
Belohnt eine Versicherungsgesellschaft gute Ergebnisse von Vermittlern mit Incentive-Reisen (hier gab es abhängig vom Vertriebserfolg Gold-Club-Reisen oder Platin-Club-Reisen, die komplett touristisch gestaltet waren, zum Beispiel mit kostenlosen Unternehmungen wie Segeltörns oder Restaurantbesuchen sowie Einkäufen mittels ausgegebener 100 €-Gutscheinen), so kann die Versicherung den Aufwand dafür als Betriebsausgaben verbuchen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, die Reisen seien als zusätzliche Sachprovision neben den regulären Vergütungen gewährt und dementsprechend als Vertriebsaufwand zu behandeln. Weil hier die Leistung (das Ergebnis des Versicherungsvermittlers) und die Gegenleistung (die Reise) in einem »unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang« standen, seien die Kosten für die Reise vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. (FG Köln, 10 K 101/21) - vom 30.01.2025