Steuertipp: Auch Kosten, die in der Schweiz entstehen, können die Steuer mindern
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Steuertipp: Auch wer kurz weg ist, bleibt ein Inländer
Bei einer Schenkung besteht unbeschränkte Steuerpflicht,sofern »der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung oder der Erwerber zur Zeit derSteuerentstehung ein Inländer ist«. Solche sind auch deutsche Staatsangehörige,die sich nicht länger als fünf Jahre ohne deutschen Wohnsitz dauernd im Auslandaufgehalten haben. Das bedeutet, dass mit einem kurzfristigen Umzug ins Auslanddie Schenkungsteuer nicht umgangen werden kann. Das hatte der Bundesfinanzhofentschieden. Dagegen hatte der Beschenkte Verfassungsbeschwerde eingelegt -vergeblich. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zurEntscheidung angenommen. (BVerfG, 1 BvR 325/23) - vom 21.02.2025