Rechtstipp: Eine Ladesäule darf vor dem Grundstück entstehen
Rechtstipp: Eigentumswohnung: Aus einem Fenster darf eine Tür gemacht werden
Steuertipp: Auch über eine GbR wird an den Gatten steuerfrei verschenkt
Schenkt ein Ehepartner dem anderen die selbst genutzteImmobilie, so fällt keine Schenkungsteuer an. Das gilt auch dann, wenn dieSchenkung über eine Familiengesellschaft läuft, an der beide zu gleichen Teilenbeteiligt sind. Ist die Ehefrau (zunächst) Alleineigentümerin des gemeinsambewohnten Familienheims und überträgt sie es unentgeltlich in das Vermögeneiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der sie und ihr Ehemann zujeweils 50 Prozent beteiligt sind, so fällt dafür keine Schenkungsteuer an.Zivilrechtlich hätte zwar die GbR als eigenständige Rechtsträgerin das Eigentuman dem bebauten Grundstück erlangt. Für die Schenkungsteuer sei jedoch derEhemann - unabhängig vom Zivilrecht - entsprechend seiner hälftigen Beteiligungan der GbR als bereichert anzusehen. Daher stehe ihm auch die Steuerbefreiungfür das Familienheim zu. (BFH, II R 18/23) - vom 04.06.2025