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Steuertipp: Auch private Gutachten können eine kürzere Nutzungsdauer belegen

28.11.2025

Auch private Sachverständigengutachten können als Grundlagefür die Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäudensein. Bei einer verkürzten Nutzungsdauer kann die Immobilie schneller und mithöheren Beträgen steuerlich abgeschrieben werden. Das Gesetz verlange nicht,dass der Nachweis durch ein Gutachten eines in bestimmter Weise qualifiziertenSachverständigen zu bringen ist. Allein der Umstand, dass der Gutachter wederüber eine gesonderte Zertifizierung verfügt noch öffentlich bestellt odervereidigt ist, führt nicht dazu, dass die Ausführungen nicht tauglich sind. (FGHamburg, 3 K 60/23 - vom 01.04.2025

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