Steuertipp: Auch Kosten, die in der Schweiz entstehen, können die Steuer mindern
Hat ein Ehepaar sowohl die deutsche als auch dieschweizerische Staatsangehörigkeit, lebt das Paar in einem eigenen Haus in derSchweiz und arbeitet der Ehemann in der Woche in Deutschland (wo er eineZweitwohnung besitzt) und Steuern bezahlt, so darf das Finanzamt es nichtablehnen, Handwerkerkosten, die in der Schweiz angefallen sind, steuerlichanzuerkennen. Werden die Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt und dem deutschenFinanzamt vorgelegt, so kann es gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen derEU und der Schweiz verstoßen, wonach Arbeitnehmer aus der Schweiz und der EUgleichbehandelt werden müssen. Das Finanzgericht Köln hat zu dem Fall eineVorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt und das Verfahrenausgesetzt. (FG Köln, 7 K 1204/22) - Beschluss vom 20.2.2025