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Steuertipp: Auch bei einer unentgeltlichen Überlassung wird Zweitwohnungssteuer fällig

03.11.2025

Überlässt ein Wohnungseigentümer einem Dritten eine Wohnungunentgeltlich, so muss er trotz dieser Überlassung weiterhinZweitwohnungssteuer zahlen, wenn er die Wohnung hält und die"Verfügungsmacht" besitzt. Gibt es jedoch einen auf unbestimmte Zeitgeschlossenen Leihvertrag mit einer "mietrechtlichenKündigungsfrist", so ist "die Herausgabe der Wohnungbeschränkt". Dieses Rechtsverhältnis kann dafür sorgen, dass eineZweitwohnungssteuer dann - vorerst - nicht anfällt.  (OVG Schleswig-Holstein, 6 LB 3/24) - vom21.01.2025

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