Steuertipp: Ehegatten können gemeinsam - und trotzdem steuerlich getrennt arbeiten
Rechtstipp: Wahlrecht - Ein "Nein" ist bei einem einzigen Kandidaten deutlich
Steuertipp: An zwölf Tischen 25 Stunden lang pokern, ist nicht mehr rein privat
Gewinne ausOnline-Pokerspielen können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb derEinkommenssteuer unterliegen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fallentschieden, in dem ein Mann online gepokert und Gewinne erzielt hat. Tut erdas nachhaltig, nimmt er "am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrteil" und überschreitet er bei den Spielen "den Rahmen einer privatenVermögensverwaltung", so kann das Pokern als Geschicklichkeitsspiel einegewerbliche Tätigkeit sein. Es sei an normalen Pokerspielen in Form von Präsenzturnierenund in Casinos anzuknüpfen. Hat er an bis zu zwölf virtuellen Tischen parallelgespielt und bis zu 25 Stunden wöchentlich, so ist auch dann von einem Gewerbeauszugehen, wenn kein persönlicher Kontakt zu Mitspielern besteht. (BFH, X R8/21) - vom 02.04.2025