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Steuertipp: 2.000 Euro Bruttogehalt lassen den Kindergeld-Anspruch platzen
Befindet sich eine junge Frau nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs in einem Redaktionsvolontariat, so zählt das grundsätzlich noch als Ausbildung, in der den Eltern Kindergeld zusteht (solange die Tochter das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Bezieht sie dafür aber im ersten Jahr ein Bruttomonatsgehalt von fast 2.000 Euro (im 2. Jahr rund 2.300 €), so entfällt de Anspruch auf Kindergeld. Mit diesem Verdienst gehe die »ausbildungstypische Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern« nicht einher. Es handele sich nicht mehr um eine »Tätigkeit gegen geringe Entlohnung«. (FG Düsseldorf, 7 K 2643/19) - vom 29.09.2021