Rechtstipp: Wer über die eigene Hundeleine stürzt, der hat Pech gehabt
Stürzt einUnternehmer auf dem Parkplatz seines Betriebes über die Leine seines eigenenHundes, so liegt darin kein Arbeitsunfall, den die Berufsgenossenschaftanerkennen müsste. Auch wenn der Hund täglich dabei gewesen ist, stand derUnfall nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Die Leinenführungdes Hundes sei privat - und daher nicht versichert. Zwar stehen die Wege zurArbeit grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. DieMitnahme eines Hundes gehöre aber zum »persönlichen Lebensbereich«. (SGDortmund, S 18 U 347/24) - vom 07.07.2025