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Steuertipp: Feier des Arbeitgebers zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
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Steuertipp: Berechnung des schenkungsteuerpflichtigen Anteils bei Privatdarlehen
Rechtstipp: Wer "Movie Money" unter die Leute bringt, kriegt ein Jahr auf Bewährung
Hat sich ein Mann imInternet so genanntes Movie Money gekauft (Geldscheine, die in Größe undAussehen echten Noten nachempfunden sind, jedoch keine Sicherheitsmerkmalebesitzen und auf einfachem Papier gedruckt sind), und zahlt er damit inTankstellen, so muss er für diesen Betrug eine Freiheitsstrafe von einem Jahrhinnehmen (auf Bewährung). In dem Fall vor dem Amtsgericht München fiel einemKassierer in einem Supermarkt das Falschgeld auf, als der Mann auch dort damitbezahlen wollte. (AmG München, 1111 Ls 248 Js 192654/24) - vom 26.05.2025