Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Drei Jahre Ausbildung und nur zwei Jahre Dienst bringen Rückforderung
Steuertipp: Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
Rechtstipp: Wer mit Untermiete heimlich abkassiert, fliegt aus der Wohnung
Vermietet ein Mieterseine Wohnung für mehr als doppelt so viel wie die eigene Miete unter, sohandelt er rechtswidrig. Mit Untervermietungen dürfen keine Gewinne erzieltwerden. Hält sich ein Mieter für längere Zeit im Ausland auf und vermietet erseine Wohnung (in Berlin), für die er 460 Euro Miete bezahlt, für rund 960 Euroweiter, so kann das zur Kündigung des Mietvertrages führen, wenn der Vermieterdavon zunächst nichts weiß und der Mieter nach einer Abmahnung nichts ändert.Durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis hat der Mieter»mietvertragliche Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt«. Zwarkönnen Mieter verlangen, dass ihre Vermieter ihnen eine Untervermietungerlauben, wenn ein berechtigtes Interesse daran vorliegt. Eine gewinnbringendeund außerdem »heimliche« Untervermietung zählt da nicht zu. (BGH, VIII ZR228/23) - vom 28.01.2026