Rechtstipp: Wer Katzen quält und filmt, der muss die Tiere abgeben
Stellt einKatzenbesitzer Videos auf TikTok online, in denen die Tiere misshandelt werden,so sind ihm die Katzen (er besaß 5 Stück) dauerhaft zu entziehen. Der Mannfilmte zum Beispiel, wie er eine Katze in einer Badewanne mit einemRasierapparat schor und sie mehrfach auf dem Boden im Kreis drehte. DasVeterinäramt darf ihm einen Hausbesuch abstatten, die Tiere aus der Wohnungmitnehmen und anderweitig unterbringen. Weder für das Drehen im Kreis noch fürdas Scheren seien »tierschutzgerechte Anlässe« zu erkennen. (VwG Mainz, 1 L660/25) - vom 04.12.2025