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Rechtstipp: Wahlrecht - Ein "Nein" ist bei einem einzigen Kandidaten deutlich

18.12.2025

Tritt zu einer Wahl(hier ging es um einen Beigeordneten einer Gemeinde) nur ein Kandidat an,musste auf den Wahlzetteln nur zwischen »Ja« und »Nein« entscheiden werde, undwurde vor der Wahl darauf hingewiesen, dass nur eines der zwei vorgedrucktenKästchen anzukreuzen sind, so sind zwei Stimmzettel nicht ungültig, auf denen»Nein« handschriftlich verfasst quer über den Stimmzetteln stand. Da hier nurein Kandidat zur Wahl gestanden habe, sei die Interpretation des »Nein« klargewesen. Die Wahl ist für ungültig zu erklären, weil die Stimmzettel zu Unrechtaussortiert wurden. (VwG Mainz, 3 K 569/24) - vom 14.10.2025

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