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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Wer einen gefesselten Häftling tritt, der verliert sein Ruhegehalt
Ein pensionierterJVA-Beamter kann sein Ruhegehalt verlieren, wenn sich herausstellt, dass erBefugnisse missbraucht hat. Hat er, als er noch im Dienst war, einengefesselten Häftling in den Unterleib getreten, so hat er damit die Pflichtverletzt, »die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüberStrafgefangenen nicht zu missbrauchen«. Tritt er einen gefesselten Häftling,der arg- und wehrlos gewesen ist, so wiege das besonders schwer. Das gelte auchdann, wenn es zuvor mit den Gefangenen eine Auseinandersetzung gegeben habe.(Niedersächsisches OVG, 3 LD 10/24) - vom 25.02.2026