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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Landwirt muss für Photovoltaik keine IHK-Beiträge zahlen

13.11.2025

Betreibt einLandwirt auf seinen Betriebsgebäuden Photovoltaik-Anlagen alsNebenerwerbsquelle, und speist er den Strom in das öffentliche Stromnetz ein,so wird er zwar außerhalb der Landwirtschaft gewerblich tätig. Dennoch muss erdafür Beiträge zur Industrie- und Handelskammer nicht abführen. Zwar sei einesolche Tätigkeit grundsätzlich beitragspflichtig. Jedoch kann der Landwirt die»Beitragsprivilegierung« beanspruchen, weil die Landwirtschaft »unbestrittenseine Haupttätigkeit darstellt«. (OVG Rheinland-Pfalz, 6 A 10460/25) - vom26.08.2025

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