Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Drei Jahre Ausbildung und nur zwei Jahre Dienst bringen Rückforderung
Wird eine Frau ineiner dreijährigen dualen Ausbildung zur Finanzwirtin staatlich gefördertausgebildet, und wird sie zur Steuerinspektorin in das Beamtenverhältnis aufProbe ernannt, so muss sie einen Teil der Kosten für die Ausbildung erstatten,wenn sie nach nicht einmal zwei Jahren im Dienst die Entlassung aus demBeamtenverhältnis beantragt. Der Dienstherr hat ein berechtigtes Interessedaran, dass die staatlich geförderte Ausbildung für einen bestimmten Zeitraumauch dem öffentlichen Dienst zugutekommt. (Hier ging es um knapp 16.000 €, diedie Frau zurückzahlen musste.) (VwG Neustadt an der Weinstraße, 1 K 599/25) -vom 17.12.2025