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Steuertipp: Bundestag - Daten zu Steuerstrafverfahren
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Steuertipp: Auch private Gutachten können eine kürzere Nutzungsdauer belegen
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Das Mitführen von Alltagsmessern darf nicht verboten werden
Auch wenn ein18-jähriger Mann an mehreren Straftaten mit Messern beteiligt war, kann ihmnicht per Verbot durch die Polizei das Mitführen von Messern untersagt werden.Eine solche Verbotsverfügung ist rechtswidrig, da sich das Verbot, soweit essich auf Messer aller Art, also auch Alltagsmesser bezieht, nicht auf dielandespolizeiliche Generalklausel der Gefahrenabwehr gestützt werden kann. esmüsse das aktuelle Waffenrecht angewendet werden. Dieses sei nur durch denBundesgesetzgebers »nachzubessern«. (VwG Düsseldorf, 18 K 4465/25) – vom24.09.2025