Rechtstipp: Verkehrssicherungspflicht - Auch ein mobiles Straßenschild muss sicher stehen
Stellt einArbeitnehmer seinen Dienstwagen regelkonform am Straßenrand ab, und stehtdaneben ein mobiles, also nur vorübergehend aufgestelltes, Baustellenschild, somuss die Baulogistikfirma, die das Schild aufgestellt hat, für einen Schaden amFahrzeug aufkommen, der dadurch entsteht, dass das Schild umstürzt und gegendas Auto prallt (hier ging es um rund 3.500 € Sachschaden). Hat das Schild aufunebenem Untergrund gestanden und war es nicht gegen Umfallen durch Windböengesichert, so muss der Logistiker haften. Hier stellte sich außerdem heraus,dass sehr wahrscheinlich schon bereits zum Zeitpunkt des Aufstellens dieFußplatte, in die das Schild beim Aufstellen hineingesteckt wurde, gebrochenwar. (AmG München, 223 C 19279/24) – vom 16.01.2025