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Rechtstipp: Verbraucherrecht - "Jetzt kaufen"-Button muss nicht immer verbindlich sein

08.07.2025

Besucht eine Frau die Homepage eine Online-Reiseanbieters und findet sie eine Reise für zwei Personen (nach Dubai zu einem Preis in Höhe von rund 2.600 €), so ist der Reisevertrag auch dann nicht wirksam abgeschlossen, wenn die am Ende auf »Jetzt kaufen« klickt – und die Homepage verlässt. Eine Reisebuchung über eine Webseite könne nur dann zu einem verbindlichen Vertrag führen, wenn die Buchungsseite den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das sei nicht der Fall, wenn Verbraucher durch die Gestaltung der Buchungsseite getäuscht werden, weil der Button »Jetzt kaufen« in Kombination mit anderen Seitenelementen nicht eindeutig als Vertragsschluss zu erkennen gewesen ist. (AmG München, 191 C 1446/22) - vom 26.01.2023

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