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Rechtstipp: Unterhalt - Ist ein Zweitjob untersagt, kann er nicht erzwungen werden

03.12.2025

Eineunterhaltspflichtige Mutter, die in Vollzeit als Steuerfachgehilfin arbeitet,und die nicht den vollen Mindestunterhalt für die beiden bei dem Vater lebendenKinder aufbringen kann, kann nicht verpflichtet werden, einen Nebenjobaufzunehmen. Untersagt ihr der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit, so kann sienicht gezwungen werden. In diesem konkreten Einzelfall bestehe für die Fraukeine Obliegenheit, einen Nebenjob anzunehmen. Ist die Mutter – aus der Ukrainestammend - Berufsanfängerin und der deutschen Sprache noch nicht vollständigmächtig, so sei ihr nicht zuzumuten, arbeitsrechtlich gegen das Verbot ihresChefs vorzugehen oder eine andere Arbeitsstelle zu suchen, bei der eineNebentätigkeit erlaubt wäre. (BGH, XII ZB 78/24) - vom 20.11.2024

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