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Rechtstipp: Testament - Ein zerrissenes Dokument spricht für einen Widerruf

16.07.2025

Wird ein Testament durchgerissen, so hat der Erblasser damit zu verstehen gegeben, dass er das Testament widerrufen will. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er das Schriftstück anschließend in einem Schließfach aufbewahrt. Es greift dann die gesetzliche Erbfolge. Das hatte hier zur Folge, dass bei einem kinderlosen Mann seine Ehefrau und seine Mutter einen gemeinsamen Erbschein erhielten. Der in dem Testament bedachte Dritte geht leer aus. Das Nachlassgericht sah im Zerreißen des Testaments eine eindeutige Widerrufshandlung und lehnte den Antrag ab. Es sei unwahrscheinlich, dass das Dokument »durch äußere Einflüsse anderweitig in zwei Teile geraten ist". Auch ein versehentliches Zerreißen »durch Dritte« komme nicht in Betracht, wenn nur der Erblasser Zugang zum Schließfach gehabt hat. (OLG Frankfurt am Main, 21 W 26/25 - vom 29.04.2025

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