Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Sozialversicherungs-Abgaben ...

Rechtstipp: Sozialversicherungs-Abgaben auf Mindestlohn sind zu zahlen, auch wenn kein Lohn fließt

02.12.2025

Erhaltenteilzeitbeschäftige als einzige Vergütung einen Firmenwagen, und zahlt derArbeitgeber darauf Sozialabgaben, so muss er zusätzlich auchSozialversicherungsbeiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn abführen - und dasauch dann, wenn er den gar nicht zahlt. »Die Zurverfügungstellung einesFirmenwagens allein erfüllt noch nicht den Mindestlohnanspruch«. Wenn derArbeitnehmer dadurch insgesamt mehr als die vereinbarte Vergütung erhalte, seidies im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuwickeln Es führejedoch nicht dazu, dass die Beitragsforderung durch die Rentenversicherungrechtswidrig wird. (BSG, B 12 BA 8/24 u. a.)

Mit Freunden teilen