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Steuertipp: Steuerhinterziehung - Auch nicht kriminell Tätigen darf ergaunertes Geld weggenommen werden
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Steuertipp: Nur wer "wie eine Bank" auftritt, der zahlt auch Steuern
Rechtstipp: Sozialversicherungs-Abgaben auf Mindestlohn sind zu zahlen, auch wenn kein Lohn fließt
Erhaltenteilzeitbeschäftige als einzige Vergütung einen Firmenwagen, und zahlt derArbeitgeber darauf Sozialabgaben, so muss er zusätzlich auchSozialversicherungsbeiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn abführen - und dasauch dann, wenn er den gar nicht zahlt. »Die Zurverfügungstellung einesFirmenwagens allein erfüllt noch nicht den Mindestlohnanspruch«. Wenn derArbeitnehmer dadurch insgesamt mehr als die vereinbarte Vergütung erhalte, seidies im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuwickeln Es führejedoch nicht dazu, dass die Beitragsforderung durch die Rentenversicherungrechtswidrig wird. (BSG, B 12 BA 8/24 u. a.)