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Rechtstipp: Sozialrecht - Mindestpersonal in Psychiatrien darf angeordnet werden

20.03.2025

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal ist rechtmäßig. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie, die im Auftrag des Gesetzgebers »ermächtigungskonform umgesetzt« worden ist und nach der Mindestvorgaben für das Personal in den Einrichtungen festgesetzt werden, die ab dem Jahr 2026 gelten. Auch die »Strafen« bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben seien in Ordnung, weil die vorgesehenen Vergütungsabschläge moderat ausfallen. Außerdem gab und gibt es lange Übergangsfristen, die verhältnismäßig seien. (BSG, B 1 KR 16/23 R u. a.) - vom 19.12.2024

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