Steuertipp: 2.000 Euro Bruttogehalt lassen den Kindergeld-Anspruch platzen
Steuertipp: Ausgaben für Incentive-Reisen können Betriebsausgaben sein
Rechtstipp: Sind Käufer und Verkäufer absolut glaubwürdig, so zahlt der Paketdienst
Verpackt ein Mann einen gebrauchten Laptop, den er an einen Gebrauchtwarenhändler verkauft (hier zu einem Preis von fast 3.000 €), und gibt er ihn bei einer Kundenservicestelle eines Paketdienstleisters für einen versicherten Versand ab (der rund 50 € kostete), so muss der Paketdienst Schadenersatz zahlen, wenn sich in dem Paket, das beim Händler ankommt, drei Pakete Mehl befinden. Handelt es sich unstrittig um dieselbe (sowohl bei der Abgabe als auch beim Händler eingescannte) Trackingnummer, und sind die Aussagen von Versender und Empfänger nachvollziehbar glaubwürdig und teilweise mit Fotos belegt, so ist der Paketdienst in der Pflicht. Er muss dem privaten Verkäufer den Schaden ersetzen. (AmG München, 123 C 14610/24) - vom 26.09.2024