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Rechtstipp: Sexuelle Belästigung bringt fristlose Kündigung

23.03.2026

Gibt ein Rabbinereiner jüdischen Gemeinde gegenüber einem weiblichen Mitglied im Rahmen einerheiltherapeutischen Sitzung an, sie durch ein Ritual »reinigen« zu können,wobei er ihr einen Zungenkuss aufdrängte und sie seine »Erregtheit" spürenkonnte, so ist er wegen sexueller Belästigung sofort zu entlassen. Ihm ist»sexuelle Gewalt« und Manipulation in seiner Position als Gemeinderabbinervorzuwerfen. Kann er seine Behauptung nicht belegen, es sei einvernehmlich zudem sexuellen Kontakt gekommen, so bleibt es bei der fristlosen Kündigung. (LAGBerlin-Brandenburg, 12 SLa 876/25) - vom 07.11.2025

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