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Steuertipp: Fälschlich berechnete Nachzahlungszinsen müssen erlassen werden
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Steuertipp: Fitnessstudio-Beitrag nicht steuerlich absetzbar
Rechtstipp: Schwerbehinderung - Auch ein Auto auf Kredit kann die Kraftfahrzeughilfe mindern
Kauft sich eine Fraumit Behinderung ein neues Auto und erhält sie dafür die so genannteKraftfahrzeughilfe (die Menschen mit Behinderung erhalten können, wenn sieinfolge der Behinderung auf ein Auto angewiesen sind), so darf der Wert desAltwagens auch dann von dem Förderbetrag abgezogen werden, wenn sie das alteAuto per Kredit finanziert und zur Sicherung des Kredits an eine Autobankübereignet hatte. Der Verkehrswert des Altwagens darf auf die Förderungangerechnet werden. (BSG, B 5 R 11/24 R) - vom 27.11.2025