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Rechtstipp: Schadenersatz - Wer provoziert, hat nur einen gekürzten Anspruch
Hat ein Mann für sich und seine Partnerin jeweils eine Liege im Saunabereich eines Luxushotels mit Bademantel und Handtuch »reserviert« (was in dem Luxusressort eigentlich nicht erlaubt war), und schafft sich ein anderer Gast Platz auf einer der Liegen, so muss der für 25 Prozent des Schadens selbst einstehen, wenn er mit dem anderen Gast darüber zunächst in verbalen Streit gerät und der ihm schließlich im Rahmen einer Prügelei das Nasenbein bricht. Der Verletze hat zwar Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Allerdings nur auf 75 Prozent, weil er den »Angriff« durch das Wegräumen der Saunautensilien des anderen Gastes provoziert hat. Er hätte das Hotelpersonal verständigen müssen und nicht eigenhändig handeln dürfen. (LG Nürnberg-Fürth, 10 O 2087/23) - vom 09.10.2024