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Steuertipp: Ändert der Gesetzgeber Bedingungen, kann das eine Entnahme fingieren
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Steuertipp: Ist unklar, ob Rückstellungen fließen, werden sie auch nicht aktiv
Rechtstipp: Rentenversicherung - Sind die Eltern in Frankreich versichert, dann gibt es keine Beiträge
Pflegt ein Mannseine in Deutschland lebenden Eltern, und sind beide Elternteile nur inFrankreich krankenversichert, so kann der pflegende Sohn für seine Tätigkeitkeine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt bekommen. Denn eine solcheZahlung ist eine Leistung der deutschen sozialen Pflegversicherung. Der Bezugvon Leistungen der Sachleistungsaushilfe nach europäischem Recht genügt dafürnicht. (BSG, B 10/12 R 4/23 R) - vom 11.12.2025