Rechtstipp: Reiserecht - Fallen mehrere Flüge ohne wirkliche Infos aus, ist der Veranstalter "nicht bereit"
Hat eine Familieeine zweiwöchige Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht (hier für rund 4.700€), fällt der Flug aus, und fallen auch mehrere Ersatztermine - bis hin zumAbend am Folgetag - ohne Nennung eines neuen Termins aus, so kann die Familiedie Reise abbrechen und Schadenersatz für vertane Urlaubszeit vom Veranstalterverlangen. Das gelte auch dann, wenn der Veranstalter behauptet, per sms überden Flug informiert zu haben. Der Familie steht eine Entschädigung für dienutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von 50 Prozent des anteiligenReisepreises zu. Mit dem Ausladen des Gepäcks hat der Veranstalterunmissverständlich gezeigt, dass er zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reisenicht bereit war. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 2/24) - vom 22.05.2025