Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Reiserecht - Fallen mehrere ...

Rechtstipp: Reiserecht - Fallen mehrere Flüge ohne wirkliche Infos aus, ist der Veranstalter "nicht bereit"

20.11.2025

Hat eine Familieeine zweiwöchige Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht (hier für rund 4.700€), fällt der Flug aus, und fallen auch mehrere Ersatztermine - bis hin zumAbend am Folgetag - ohne Nennung eines neuen Termins aus, so kann die Familiedie Reise abbrechen und Schadenersatz für vertane Urlaubszeit vom Veranstalterverlangen. Das gelte auch dann, wenn der Veranstalter behauptet, per sms überden Flug informiert zu haben. Der Familie steht eine Entschädigung für dienutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von 50 Prozent des anteiligenReisepreises zu. Mit dem Ausladen des Gepäcks hat der Veranstalterunmissverständlich gezeigt, dass er zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reisenicht bereit war. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 2/24) - vom 22.05.2025

Mit Freunden teilen