Rechtstipp: Arbeitsrecht - Für Teilzeiter kann bei den Überstunden nicht "Vollzeit" gelten
Steuertipp: "Corona-Hilfen" sind steuerpflichtig - auch bei Rückzahlung
Rechtstipp: Reiserecht - Droht ein Gesundheitsrisiko, so darf auch kurz vorher abgesagt werden
Hat ein Mann eine Pauschalreise nach Norditalien für zwei Personen gebucht (hier eine Woche »Kultur und Genuss« in der Region Bologna zu einem Preis von 2.400 €), so kann er die Reise auch dann kostenlos stornieren, wenn er sie kurz (hier: 4 Wochen) vor geplantem Beginn absagt, das aber aus guten Gründen. Ist es in der Region nämlich zu schweren Unwettern mit Erdrutschen, überfluteten Straßen und coli-verseuchten Stränden gekommen, und drohen eine Mückenplage sowie erhebliche Gesundheitsrisiken, so darf der Urlaub wegen dieser »unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen« in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort kostenfrei storniert werden. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 75/24) - vom 16.05.2025