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Rechtstipp: Reiserecht - Auf "Zwischenstopp-Visum" muss hingewiesen werden
Eine Familie, die von Zürich aus über Los Angeles nach Neuseeland reisen will, muss vom Reisevermittlungsportal, über das sie die Reise bucht, darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein spezielles Visum für die USA auch dann nötig ist (hier ging es um das sogenannte ESTA - Electronic System for Travel Authorization), wenn der amerikanische Flughafen nur für die Durchreise angeflogen wird. (Hier durfte die Familie bereits in Zürich nicht starten, weil sie kein »ESTA« vorlegen konnte.) Das Reiseportal hat wettbewerbswidrig gehandelt. Es hätte zumindest einen »pauschalen Hinweis« geben müssen. Das erwarte ein »verständiger Durchschnittsverbraucher«. Denn ein solcher möge noch an Visumerfordernisse im Zielland denken, nicht jedoch an »Durchreiseautorisierungen für Zwischenstopps«. (OLG Frankfurt am Main, 6 U 154/24) - vom 30.01.2025