Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Rechtsanwalt - Ein erhöhter ...

Rechtstipp: Rechtsanwalt - Ein erhöhter Aufwand für eine Verteidigung hat seinen Preis

21.03.2025

Wird die Verteidigung eines Mandanten erschwert, da er widersprüchliche Angaben macht, so darf sein Rechtsanwalt für den erhöhten (Arbeits-)-Aufwand auch mehr Honorar berechnen. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ging es um die Übergabe eines Koffers mit fast 400.00 Euro Bargeld an einem Flughafen an einen Dritten, der in die Türkei fliegen wollte. Entdeckt der Zoll die hohe Summe Bargeld und wird es zur Durchführung eines Clearing-Verfahrens sichergestellt, so kann der Anwalt einen erhöhten Aufwand für seine Arbeit berechnen, wenn es um spezielle zollrechtliche Fragen ging und die Rechtewahrnehmung sehr schwer war, weil der Mandant unklare Ausführungen bei der Beratung und auch später unterschiedliche, teilweise nicht nachvollziehbare und von der Behörde als unglaubhaft angesehene Angaben gemacht hatte. Hier sprach das Gericht insgesamt rund 11.000 Euro zu, die der Anwalt berechnen durfte. Er dürfe "nicht jede Darstellung des Mandanten ungeprüft als Einlassung weitergeben«. Je mehr ein Beschuldigter durch sein Verhalten und seine Einlassung die Aufklärung erschwere und den Verdacht gegen ihn vertiefe, desto größer sei der Aufwand, den sein Verteidiger habe. (OLG Frankfurt am Main, 2 U 86/23) - vom 07.10.2024

Mit Freunden teilen