Rechtstipp: Ohne Meisterbrief darf nicht frisiert werden
Grundsätzlichbenötigen selbstständige Friseure einen Meisterbrief. Das gelte auch dann, wenneine Frau als »Make-up-Artist« arbeitet und zusätzlich Hochsteck- undBrautfrisuren anbietet. Im konkreten Fall war eine Frau als »Make-up Artist« indas Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerke bei der Handwerkskammereintragen. Bietet sie jedoch zusätzlich Brautfrisuren und Haarstyling fürEvents an, so darf sie das nicht ohne bestandene Meisterprüfung. Sie kann keineAusnahmegenehmigung durchsetzen, weil es ihr zumutbar ist, die Meisterprüfungabzulegen. Ihre Argumente, sie habe zwei kleine Kinder, baue grade ein Haus undsei Diabetikerin, zogen nicht. (VwG Trier, 2 K 5830/25) - vom 10.11.2025